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Heute umfasst die Steinlingalm auch das Gebiet der früheren Sulten Alpe, die man auch Sutten oder Oberebnath nennt. Sie war als verbliebenes Eigentum von Baron Cramer-Klett, eine Enklave im Staatsforstbesitz.
Steinling liegt zwischen Kampenwand und Sulten. Die Höhenlage vom Kaser (der heutige Berggasthof) liegt bei 1467 Meter ü.d.M. Das Almgebiet liegt zwischen 1270 und 1500 Meter ü.d.M.
Einzigster Berechtigter war damals, außer der Grundeigentümer Baron Cramer-Klett, der Aufinger von Aufing aus Bernau mit 16 Rinderrechten.
Die Rechte von Cramer-Klett (67 Schläge) waren an die Alm- und Weidegenossenschaft Niederaschau verpachtet.
Der Almname der Steinling Alm ist höchstwahrscheinlich vom steinigen Almgelände her zu erklären.
Im Salregister des Christof von Freyberg um 1460 wurde der Zins Schmalz auf den Kamppen und im Gödrich erwähnt.
Im Jahre 1529 wurde erstmals eine “Albm Kamppen” erwähnt. Hierbei handelt es sich höchst wahrscheinlich um das Gebiet der heutigen Steinlingalm. Damals mussten 18 Almfahrer etwa 100 Pfund Schmalz abliefern.
Vom Jahre 1541 gibt es noch einen Almbrief für die Albm Obern Emant und Stainlach auch Gödrich an dem Gebürg die Kamppen. Im Jahre 1858 bestanden noch die drei Dörfer Sulten, Gederer und Steinling.
Neben den Aschauer Grundholden waren auch 4 von Kloster Frauenchiemsee und 2 von Wildenwart berechtigt. Die Anzahl des aufzutreibenden Viehs je Almfahrer war nicht festgelegt. Jeder durfte mit soviel Stück auffahren, wie er den Winter über füttern konnte.
Jeder der Almfahrer war verpflichtet, jährlich soviel Zinskäse an die Herrschaft Hohenaschau abzuliefern, wie er von der Milch, die von einem zum anderen Mittag anfiel, produzieren konnte.
Da diese Regelungen immer wieder zu Unstimmigkeiten führte, wurde die Käseregelung in eine Geldabgabe umgewandelt. Künftig hatte jeder, egal ob er auffuhr oder nicht, jährlich am St. Egidienstag (1. September) 2 bzw. 3 Kreuzer abzuliefern, die 4 Khimbseeischen hatten 4 Kreuzer abzuliefern.
Im Jahr 1842 laut einem Vermerk beim Forstamt Rosenheim folgende Leute auf Steinling berechtigt:
1.) Michl von Koi, 2.) Lang von Koi, 3.) Anderl am Gschwendt, 4.) Uell am Reith, 5.) ders. seit 1830 als Käufer des Rechts vom Weber am Gattern, 6.) Zimmermeister von Gattern, 7.) Schäffler am Göttersberg, 8.) Weber in den Wiesen - ferner ohne Kaser und derzeit nicht auftreibend, 9.) Polz von Osterham, 10.) Schneider von Osterham, 11.) Auffinger seit 1678 durch Kauf des Rechts von Vock am Gschwendt, 12.) Thaurer von Reitham, 13.) Polz am Gschwendt, 14.) Hauser am Gschwendt, 15.) Oberhofer, 16.) Schauer von Bergham, 17.) Hutterer am Reith, 18.) das Recht des Lindl von Osterham, das an dem Hauser von Greimelberg übergegangen war, ist erloschen.
Folgende Ablösungen sind in den alten Cramer-Klett Akten vermerkt:
Jahr 1857: Schauer und Oberhofer von Bergham (beide ohne Kaser), Schäffler von Göttersberg (gegen 150 fl.)
Jahr 1858: Zimmermeister am Gattern (mit halbem Kaseranteil auf Fl.Nr. 221 1/3), Lang von Außerkoy (mit
Kaser auf Fl.Nr. 221 1/5)
Jahr 1861: Michl von Außerkoy mit 12 Schlägen (gegen 2 Tgw. Grund)
Jahr 1862: Weber in Gattern, Thaurer von Reitham, Hauser am Gschwendt, Hutterer in Reith,
Jahr 1864: Polz in Gschwendt,
Jahr 1867: Weber in der Wiesen mit 6 Schlägen und Kaser
Jahr 1875: Uhl in Reith mit 12 Schlägen und Kaser
Jahr 1877: Anderl in Vordergschwendt mit 12 Schlägen und Kaser auf (Fl.Nr. 874)
In der Folge war die Gutsverwaltung gemäß Forsteinrichtungswerk von 1879 der Meinung, das Steinling servitutfrei ist. Der Aufinger hatte bereits 1877 sein Recht zur Ablösung angeboten, das aber nicht akzeptiert wurde. 1899 wollte der Aufinger erneut seine 8 Schläge ablösen lassen, aber die Cramer-Klett Verwaltung war der Meinung, der Aufinger könne kein Weiderecht mehr beanspruchen, weil er seit 1856 den Alpenzins von jährlich 4 Kreuzern nicht entrichtet hatte. Das Weiderecht sei gemäß einer Vereinbarung aus dem Jahre 1839 durch Verjährung erloschen. Man hat dem Aufinger trotzdem 200 Mark geboten, die er aber nicht angenommen hatte.
Der Aufinger ging gemeinsam mit dem Polz von Osterham mithilfe eines Rechtsanwalts gegen Cramer-Klett vor. Die angemeldeten Rechte wurden schließlich akzeptiert.
Der Polz verkaufte im Jahr 1900 seine Rechte dem Aufinger für 450 Mark. Im Anmeldeprotokoll im Grundbuch im Jahr 1902 wurde dann vermerkt: Jakob Müller, Aufing: Weiderecht auf Steinling Pl.Nrn. 885 (oberer Teil durch Gefällzaun abgeschieden) 887 und 865 b, Käserhaltungsrecht auf 865 b, Reutrecht auf 865 b mit 16 Stück Großvieh.
Zum Kaser des Aufinger (heute als Berggasthof Steinlingalm bekannt und von der Familie Stein bewirtschaftet): Der Aufinger hatte ursprünglich keinen Kaser auf Steinling. Im Jahr 1900 wurde sein Antrag auf einen Neubau genehmigt. Im Jahr 1908 und 1929 erfolgten An- und Umbauten und 1935 ein Erweiterungsbau. Im Jahr 1923 wurde eine Almgenossenschaft gegründet. Cramer-Klett vergibt die Rechte für die Steinlingalm auf 99 Jahre.
Ein Käserholzrecht bestand nur für die Bausubstanz von 1900, jedoch nicht für die Anbauten. 1951 wurde die Steinlingalm nochmals umgebaut und ein Stockwerk aufgesetzt.
1962 wurde die Almgenossenschaft wieder aufgelöst und eine Interessengemeinschaft gebildet.
Heute ist die Steinlingalm ein sehr beliebter Alpen-Gasthof und wird von der Familie Stein bewirtschaftet.
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